Der Ortsteil Zierow der Gemeinde ist staatlich anerkannter Erholungsort. Dieser Status bildet die rechtliche Grundlage für die Erhebung einer Kurabgabe, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt oder die Erweiterung verschiedenster touristischer Dienstleistungen darstellt. Der Kurbeitrag der Gemeinde Zierow dient zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen, einschließlich des Strandes und zur Herstellung, Pflege und Instandhaltung sowie Deckung des Aufwands für die touristische, sportliche und kulturelle Betreuung der Gäste. 

Kurabgabe wird in der Zeit vom 01. April bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres erhoben. Übernachtungsgäste erhalten ihre Kurkarte bei ihrem Vermieter. Jeder Übernachtungsgast erhält zusätzlich zur Kurkarte den Flyer "Erholungsort Zierow" mit Gutscheincoupons. Tagesgäste erhalten ihre Tageskurkarte für den bewirtschafteten Strandbereich am Automaten am Strandeingang, beim Touristischen Informations- und Gemeindezentrum, Im Dorfe 3 in Zierow oder über die App "moBiLET". Weitere Informationen zur App finden Sie hier.

Satzungen zum Download:
Kurabgabensatzung der Gemeinde Zierow (gültig ab 01.04.2022)
Satzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Gemeinde Zierow vom 24.03.2020
1. Änderung der Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Gemeinde Zierow vom 16.12.2020
Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Gemeinde Zierow

 

  

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Touristisches Informations- und Gemeindezentrum
Im Dorfe 3
23968 Zierow

Telefon 038428 63 79 30
Telefax 038428 63 79 31
info@gemeinde-zierow.de

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